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Kein Ausgleichsanspruch für die Rauchentwicklung aufgrund eines Brandes der genehmigten Anlage

SACHENRECHTZRInfo 2005/123 Heft 6 v. 14.4.2005

(§ 364a ABGB) Der verschuldensunabhängige Ausgleichsanspruch besteht nur für solche Emissionen aus der behördlich genehmigten Anlage, die mit dem genehmigten Betrieb typischerweise verbunden sind, nicht hingegen für Rauchemissionen aufgrund eines Brandes.

OGH 21.01.2005, 8 Ob 95/04k

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