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Eigentümerpartner als Wohnungseigentümer eines Kfz-Abstellplatzes

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/492 Heft 21 und 22 v. 6.12.2005

( § 5 Abs 2 WEG 2002 ) Bis zum Ablauf von drei Jahren nach Wohnungseigentumsbegründung können nur die Wohnungseigentümer und Eigentümerpartnerschaften der Liegenschaft das Wohnungseigentum an einem Kfz-Abstellplatz erwerben. Ein Eigentümerpartner allein kann erst nach Fristablauf Wohnungseigentümer eines Kfz-Abstellplatzes werden.

OGH 20.09.2005, 5 Ob 173/05k

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