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Wohnrechtsverfahren - kein Revisionsrekurs gegen Kostenvorschuss

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/493 Heft 21 und 22 v. 6.12.2005

( § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG nF , § 37 Abs 3 Z 16 MRG ) Auch im neuen Außerstreitverfahren (hier: Wohnrechtsverfahren) ist der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses für Sachverständigengebühren als Entscheidung im Kostenpunkt anzusehen, die nicht mit Revisionsrekurs angefochten werden kann.

OGH 30.08.2005, 5 Ob 188/05s

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