( § 17 Abs 2 MRG ) Die Stellflächen der Sammelgarage - nicht aber die Zufahrts- und Rangierflächen - sind in die Berechnung der Gesamtnutzfläche des Hauses einzubeziehen.
OGH 12.07.2005, 5 Ob 141/05d
( § 17 Abs 2 MRG ) Die Stellflächen der Sammelgarage - nicht aber die Zufahrts- und Rangierflächen - sind in die Berechnung der Gesamtnutzfläche des Hauses einzubeziehen.
OGH 12.07.2005, 5 Ob 141/05d
