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Mietzinsanhebung wegen gesellschaftsrechtlicher Änderungen - Umschichtung im Konzern

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/490 Heft 21 und 22 v. 6.12.2005

( § 12a Abs 3 MRG ) Die Mehrheitsgesellschafterin der Mieter-GmbH - ebenfalls eine GmbH - wurde mit einer anderen GmbH als übernehmender Gesellschaft fusioniert. Alleingesellschafterin beider fusionierter Gesellschaften war dieselbe Holding-AG. Durch diese Umschichtung im Konzern ist keine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten auf die Mietergesellschaft eingetreten, die den Vermieter zur Anhebung des Mietzinses berechtigen würde.

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