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Wandlung trotz Zerstörung der Sache

SCHULDRECHTZRInfo 2005/489 Heft 21 und 22 v. 6.12.2005

( § 932 ABGB idF vor GewRÄG ) Dass der Übernehmer die Rückstellung der mangelhaften Sache schuldhaft vereitelt hat, schließt die Wandlung nicht aus.

OGH 06.10.2005, 2 Ob 280/04x

Sachverhalt: Die vom Beklagten an den Kläger gelieferte Abwasserreinigungsanlage wies wesentliche und unbehebbare Konstruktionsmängel auf. Beim Abbau zerschnitt der Kläger die Anlage, weil er sie so leichter entfernen konnte.

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