vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gebührenbestimmung - keine Zustellung der Gegenäußerung des Sachverständigen erforderlich

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/498 Heft 21 und 22 v. 6.12.2005

( § 39 Abs 1 GebAG ) Vor der Bestimmung der Sachverständigengebühren muss das Gericht den Parteien zwar den Gebührenantrag zur Äußerung zustellen, nicht jedoch auch die anschließend abgegebene Gegenäußerung des Sachverständigen.

OLG Wien 30.08.2005, 13 R 12/05p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!