( § 528 Abs 2 Z 3 ZPO , § 7 RATG ) Der Ausschluss des Revisionsrekurses über den Kostenpunkt erstreckt sich auf alle Entscheidungen zweiter Instanz, die nur noch für die Kostenfrage relevant sind. Die Zurückweisung des Rekurses gegen die Streitwertfestsetzung nach § 7 RATG kann daher nicht mit Revisionsrekurs angefochten werden.
OGH 27.09.2005, 1 Ob 153/05i