vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhaltsvorschüsse für vorläufigen Unterhalt

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/477 Heft 21 und 22 v. 6.12.2005

( § 4 Z 5 UVG , § 382a EO ) Die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 4 Z 5 UVG kommt nicht in Betracht, wenn die einstweilige Verfügung über die Gewährung vorläufigen Unterhalts im Zeitpunkt der Beschlussfassung erster Instanz bereits aufgehoben war. Dies gilt auch dann, wenn der Unterhaltsvorschuss noch während der Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung beantragt worden ist und das Gericht aus nicht im Einflussbereich des Antragstellers liegenden Gründen erst nach mehr als zwei Jahren entschieden hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!