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Erschleichung eines Zahlungsbefehls durch vollständige, aber unrichtige Kostenangabe

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/496 Heft 21 und 22 v. 6.12.2005

( § 245 ZPO , § 23 RATG ) Für die Erschleichung eines Zahlungsbefehls reicht es aus, dass die Angaben auch nur hinsichtlich eines Teils der Haupt- oder Nebenforderung unrichtig bzw unvollständig sind.

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