( § 245 ZPO , § 23 RATG ) Für die Erschleichung eines Zahlungsbefehls reicht es aus, dass die Angaben auch nur hinsichtlich eines Teils der Haupt- oder Nebenforderung unrichtig bzw unvollständig sind.
( § 245 ZPO , § 23 RATG ) Für die Erschleichung eines Zahlungsbefehls reicht es aus, dass die Angaben auch nur hinsichtlich eines Teils der Haupt- oder Nebenforderung unrichtig bzw unvollständig sind.
