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Abgeltung für die umfassende Betreuung und Pflege durch den Sachwalter

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/479 Heft 21 und 22 v. 6.12.2005

( § 266 ABGB , § 267 ABGB , § 282 ABGB ) Wenn der Sachwalter den Betroffenen in seinem Haushalt umfassend betreut und pflegt, sollte die ihm dafür gebührende Abgeltung nicht den Begrenzungen des § 266 ABGB unterliegen. Der Abgeltungsanspruch kann idR nicht auf § 267 Abs 1 ABGB gestützt werden, weil dies voraussetzen würde, dass der Sachwalter über besondere berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten für die Pflege und Betreuung verfügt. Eine privatrechtliche Vereinbarung über die Abgeltung zwischen dem Sachwalter und dem durch einen Kollisionskurator vertretenen Betroffenen ist hier eine sinnvolle und rechtlich zulässige Lösung.

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