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Schadenersatz für vermehrte Bedürfnisse - Automatikgetriebe

SCHADENERSATZZRInfo 2005/462 Heft 20 v. 17.11.2005

( § 1325 ABGB ) Im Rahmen des Ausgleichs vermehrter Bedürfnisse kann der Verletzte Anspruch auf Ersatz jenes Mehraufwands haben, der ihm dadurch entsteht, dass er aufgrund der Unfallfolgen ein besonderes Fahrzeug (hier: mit Automatikgetriebe) benötigt.

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