( § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 ) Die Anbindung von Rohren an das zentrale Heizungssystem des Wohnungseigentumshauses stellt eine genehmigungspflichtige Änderung dar.
OGH 12.07.2005, 5 Ob 122/05k
( § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 ) Die Anbindung von Rohren an das zentrale Heizungssystem des Wohnungseigentumshauses stellt eine genehmigungspflichtige Änderung dar.
OGH 12.07.2005, 5 Ob 122/05k