( § 16 Abs 2 WEG 2002 , § 523 ABGB ) Jeder Miteigentümer kann gegen die eigenmächtige Änderung der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts mit Eigentumsfreiheitsklage vorgehen.
( § 16 Abs 2 WEG 2002 , § 523 ABGB ) Jeder Miteigentümer kann gegen die eigenmächtige Änderung der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts mit Eigentumsfreiheitsklage vorgehen.