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Genehmigungspflicht einer Änderung der Geschäftstätigkeit bei unbeschränkter Geschäftsraumwidmung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/443 Heft 19 v. 3.11.2005

( § 16 Abs 2 WEG 2002 , § 523 ABGB ) Jeder Miteigentümer kann gegen die eigenmächtige Änderung der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts mit Eigentumsfreiheitsklage vorgehen.

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