vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mitwirkung im Erwerb - Abgeltungsanspruch setzt Gewinn voraus

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/434 Heft 19 v. 3.11.2005

( § 98 ABGB , § 1486a ABGB , § 82 Abs 1 Z 3 EheG , § 83 Abs 2 EheG ) Der Abgeltungsanspruch nach § 98 ABGB (Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten) setzt grundsätzlich einen wirtschaftlichen Erfolg voraus, wobei es nicht auf den steuerrechtlichen Gewinn, sondern auf den Nettogewinn ankommt. Unter welchen besonderen Umständen eine Abgeltung trotz fehlenden Gewinns denkbar ist, bleibt offen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!