( § 31 Abs 2 GBG , § 53 Abs 3 GBG ) Die Unterschrift des Sachwalters auf dem Antrag, ob einer Liegenschaft des Betroffenen eine Rangordnung anzumerken, muss nicht beglaubigt sein, wenn der Antrag mit dem Genehmigungsvermerk des Sachwalterschaftsgerichts versehen ist.
OGH 12.07.2005, 5 Ob 150/05b