( § 17 RAO , § 1 AHR , § 25 GebAG ) Ein Rechtsanwalt ist nicht analog § 25 GebAG verpflichtet, seinen Mandanten zu warnen, sobald der Honoraranspruch den erlegten Kostenvorschuss erheblich übersteigt.
OGH 07.07.2005, 2 Ob 145/05w
( § 17 RAO , § 1 AHR , § 25 GebAG ) Ein Rechtsanwalt ist nicht analog § 25 GebAG verpflichtet, seinen Mandanten zu warnen, sobald der Honoraranspruch den erlegten Kostenvorschuss erheblich übersteigt.
OGH 07.07.2005, 2 Ob 145/05w