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Rechtsanwalt - keine Warnpflicht, wenn das Honorar den Kostenvorschuss übersteigt

SCHULDRECHTZRInfo 2005/410 Heft 18 v. 20.10.2005

( § 17 RAO , § 1 AHR , § 25 GebAG ) Ein Rechtsanwalt ist nicht analog § 25 GebAG verpflichtet, seinen Mandanten zu warnen, sobald der Honoraranspruch den erlegten Kostenvorschuss erheblich übersteigt.

OGH 07.07.2005, 2 Ob 145/05w

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