( § 24 Abs 6 WEG 2002 ) Der Beschluss, sanierungsbedürftige Holzfenster durch Kunststofffenster mit einem Flügel zu ersetzen, betrifft auch im Fall eines Hauses, dessen Erscheinungsbild von der Bauordnung geschützt wird, eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung.