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Kein Zinsminderungsrecht aufgrund der Furcht vor Mobilfunkantennen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/415 Heft 18 v. 20.10.2005

( § 1096 Abs 1 ABGB ) Die subjektive Besorgnis des Mieters über eine wissenschaftlich nicht erwiesene Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen rechtfertigt keine Mietzinsminderung, weil im Gewährleistungsrecht - außerhalb besonderer Zusagen - immer nur objektive Kriterien maßgeblich sind.

OGH 02.08.2005, 1 Ob 146/05k

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