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Analoge Anwendung des MRG auf die Flächenmiete zwecks Superädifikaterrichtung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/394 Heft 17 v. 6.10.2005

( § 1 Abs 1 MRG , § 30 MRG ) Das MRG (hier: dessen Kündigungsschutz) ist auf eine Flächenmiete zum Zweck der Errichtung von Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten als Superädifikat des Mieters analog anwendbar.

OGH 23.06.2005, 6 Ob 88/05t

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