( § 1 Abs 1 MRG , § 30 MRG ) Das MRG (hier: dessen Kündigungsschutz) ist auf eine Flächenmiete zum Zweck der Errichtung von Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten als Superädifikat des Mieters analog anwendbar.
OGH 23.06.2005, 6 Ob 88/05t
( § 1 Abs 1 MRG , § 30 MRG ) Das MRG (hier: dessen Kündigungsschutz) ist auf eine Flächenmiete zum Zweck der Errichtung von Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten als Superädifikat des Mieters analog anwendbar.
OGH 23.06.2005, 6 Ob 88/05t