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Keine Aufteilung der Eheringe

FAMILIENRECHTZRInfo 2005/359 Heft 16 v. 22.9.2005

( § 82 Abs 1 Z 2 EheG ) Die Eheringe sind als persönliche Sachen nicht in das Aufteilungsverfahren einzubeziehen.

OGH 23.06.2005, 6 Ob 65/05k

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