( § 6 Abs 1 EKHG ) Die Rechtsansicht, dass den Fahrzeughalter kein Verschulden an der „Schwarzfahrt“ eines Angehörigen trifft, wenn er den Fahrzeugschlüssel frei zugänglich in der gemeinsamen Wohnung aufbewahrt, ohne dass ein Grund zu Misstrauen bestanden hätte, bedarf keiner Korrektur durch den OGH.
OGH 26.02.2004, 2 Ob 33/04y