( § 523 ABGB , § 228 ZPO ) Die gegenüber dem Eigentümer aufgestellte Behauptung eines Rechts, das die Freiheit des Eigentums beschränken würde, kann nicht mit der Eigentumsfreiheitsklage abgewehrt werden.
( § 523 ABGB , § 228 ZPO ) Die gegenüber dem Eigentümer aufgestellte Behauptung eines Rechts, das die Freiheit des Eigentums beschränken würde, kann nicht mit der Eigentumsfreiheitsklage abgewehrt werden.