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Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers zum Kollisionskurator

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/160 Heft 8 v. 13.5.2004

( § 271 ABGB ) Der Jugendwohlfahrtsträger kann nicht zum Kollisionskurator bestellt werden.

OGH 23.01.2004, 8 Ob 144/03i

Anm: Bestätigung von OGH 13.05.2003 , 5 Ob 100/03x = ZRInfo 2003/293 . Im Rahmen des Abstammungs- und ErbrechtsänderungsG 2004 (Stand: Ministerialentwurf; siehe ZRInfo 2004/114 ) soll gesetzlich klargestellt werden, dass die Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers zum Kollisionskurator zulässig ist.

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