Nach der Kundmachung des BMJ im BGBl II 2004/185, ausgegeben am 30. 4. 2004, erhöhen sich die Kategoriebeträge nach dem MRG mit mietrechtlicher Wirksamkeit ab 1. 6. 2004 auf die im Folgenden genannten Werte (jeweils pro Quadratmeter der Nutzfläche und Monat).
Kategoriemietzins