( § 1295 Abs 1 ABGB ) Den Liegenschaftseigentümer, der die Kletterei auf einer in seinem Eigentum stehenden Felswand bloß duldet, trifft nicht die Pflicht, von Kletterern angebrachte Aufstiegshilfen auf ihre Tragfähigkeit hin zu überprüfen.
OGH 10.02.2004, 1 Ob 300/03d