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Verkehrssicherungspflichten für eine Kletterwand

SCHADENERSATZZRInfo 2004/172 Heft 8 v. 13.5.2004

( § 1295 Abs 1 ABGB ) Den Liegenschaftseigentümer, der die Kletterei auf einer in seinem Eigentum stehenden Felswand bloß duldet, trifft nicht die Pflicht, von Kletterern angebrachte Aufstiegshilfen auf ihre Tragfähigkeit hin zu überprüfen.

OGH 10.02.2004, 1 Ob 300/03d

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