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Rechtsmittel gegen einen a limine gefassten Besetzungsbeschluss

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/177 Heft 8 v. 13.5.2004

( § 37 Abs 3 ASGG , § 40a JN ) Ein Beschluss über die Gerichtsbesetzung nach § 37 Abs 3 ASGG , der vor Zustellung der Klage gefasst wird, bindet den Beklagten nicht und kann von ihm daher auch nicht mit einem Rechtsmittel angefochten werden.

OGH 21.01.2004, 9 Ob 6/04d

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