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Produkthaftung - Warnpflicht bei „Kindersekt“

SCHADENERSATZZRInfo 2004/176 Heft 8 v. 13.5.2004

( § 5 Abs 1 PHG ) Die Rechtsansicht, den Hersteller von „Kindersekt“ treffe keine Instruktionspflicht hinsichtlich der ausreichenden Kühlung der Flasche vor dem Öffnen, weil allgemein bekannt sei, dass der Innendruck von Sektflaschen mit der Innentemperatur steige, bedarf keiner Korrektur durch den OGH.

OGH 19.02.2004, 6 Ob 7/03b

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