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Kündigung wegen Eigenbedarfs - Sperrfrist

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/170 Heft 8 v. 13.5.2004

( § 30 Abs 2 Z 8 MRG , § 30 Abs 3 MRG ) Die zehnjährige Sperrfrist für die Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG gilt nicht, wenn bereits der Rechtsvorgänger des Vermieters wegen desselben Bedarfs kündigen hätte können (hier: Kündigung wegen Eigenbedarfs für das Kind des Vermieters bzw Enkelkind des Rechtsvorgängers). Dies gilt für Einzel- wie Gesamtrechtsnachfolge.

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