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Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/138 Heft 7 v. 29.4.2004

( § 55 EheG ) Die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten ist aufgehoben, wenn diese zwar noch unter einem Dach wohnen, aber ihre Lebensbereiche derart getrennt sind, dass die persönliche Berührung weitgehend ausgeschaltet ist; geringfügige wechselseitige Unterstützungen führen zu keinem anderen Ergebnis.

OGH 21.01.2004, 9 Ob 1/04v

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