( § 2 Z 4 HeizKG ) Der Mieter, der die Wohnung von einem Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentumsbewerber gemietet hat, ist nicht Wärmeabnehmer iSd § 2 Z 4 HeizKG ; ein Antrag des Mieters nach dem HeizKG ist daher mangels Antragslegitimation zurückzuweisen.
OGH 03.08.2004, 5 Ob 168/04y