( § 1 Abs 1 AHG ) Die Republik Österreich (Stadtschulrat für Wien) hat eine Auskunftsstelle zu Pensionsfragen für öffentlich-rechtlich Bedienstete eingerichtet. Ein dort tätiges Organ, das einem öffentlich-rechtlich Bediensteten eine Auskunft über dessen zu erwartenden Pensionsbezug erteilt, handelt hoheitlich; für Falschauskünfte kommt daher Amtshaftung in Betracht.
OGH 25.06.2004, 1 Ob 71/04d