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Verfassungswidrigkeit - Ersatz der Interventionskosten bei der Pfändung, Honorierung der Wegzeit im Rechtsanwaltstarif

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/380 Heft 17 v. 7.10.2004

( § 74 Abs 1 letzter Satz EO idF BGBl I 1997/140 , TP 7 Abs 1 RATG, Art 7 Abs 1 B-VG) § 74 Abs 1 letzter Satz EO idF BGBl I 1997/140 , nach dem die Kosten des betreibenden Gläubigers für die Beteiligung am Exekutionsvollzug bis zur Pfändung notwendig und vom Verpflichteten zu ersetzen sind, sofern die Forderung an Kapital S 52.000,- übersteigt (darunter jedoch nicht), war verfassungswidrig und ist nicht mehr anzuwenden. Die Privilegierung des betreibenden Gläubigers bei Forderungen über der genannten Grenze ist sachlich nicht gerechtfertigt.

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