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Geschäftsraummiete oder Unternehmenspacht - Tabaktrafik

SCHULDRECHTZRInfo 2004/372 Heft 17 v. 7.10.2004

( § 1091 ABGB ) Allgemein gültige Regeln lassen sich für die Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht nicht aufstellen; es kommt stets auf die Gesamtheit aller erheblichen Umstände des Einzelfalls an. In der Regel ist die Vereinbarung einer Betriebspflicht das wesentliche Kriterium, das für eine Unternehmenspacht spricht.

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