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Keine Berücksichtigung einer Vorrangseinräumung in den Versteigerungsbedingungen

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/362 Heft 16 v. 23.9.2004

( § 150 Abs 1 EO , § 150a EO ) Eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit ist vom Ersteher der Liegenschaft nur dann ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, wenn sie allen einverleibten Pfandrechten im Rang vorgeht.

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