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Warnpflicht - Hinweis ohne Darstellung der Folgen

SCHULDRECHTZRInfo 2004/352 Heft 16 v. 23.9.2004

( § 1168a ABGB ) Auch gegenüber einem sachkundigen Werkbesteller reicht der Hinweis des Werkunternehmers, nach der Verlegung des Parkettbodens sei für eine bestimmte Luftfeuchtigkeit zu sorgen, nicht aus, um die Warnpflicht zu erfüllen; der Besteller muss auch auf die Folgen aufmerksam gemacht werden, die bei Nichteinhaltung des Hinweises eintreten können.

OGH 25.06.2004, 1 Ob 137/04k

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