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Gewährung von Unterhaltsvorschüssen unabhängig von der Staatsbürgerschaft nur bei Gemeinschaftsbezug

FAMILIENRECHTZRInfo 2004/317 Heft 15 v. 9.9.2004

( § 2 Abs 1 UVG , Art 3 VO (EWG) 1408/71 , Art 4 VO (EWG) 1408/71 ) Wegen Anwendbarkeit der VO (EWG) 1408/71 von der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw Staatenlosigkeit des Kindes als Voraussetzung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse abzusehen, kommt nur in Betracht, wenn der Sachverhalt Gemeinschaftsbezug - dh eine rechtliche Beziehung zu einem anderen Mitgliedstaat - hat. Dies ist nicht der Fall, wenn der Sachverhalt lediglich innerstaatliche Bezüge bzw Bezüge zu Österreich und einem Drittstaat aufweist (hier: der Unterhaltspflichtige ist ein im Inland lebender und erwerbstätiger österreichischer Staatsbürger, dessen im Inland lebende unterhaltsberechtigte Tochter philippinische Staatsangehörige).

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