( § 97 ABGB , § 5 Abs 3 KO ) Ein Wohnungserhaltungsanspruch des Ehegatten nach § 97 ABGB an einer zur Masse gehörenden Eigentumswohnung kann während des Konkurses nur dann bestehen, wenn die Wohnung dem Gemeinschuldner gemäß § 5 Abs 3 KO durch Beschluss des Konkursgerichts zur Benützung überlassen worden ist.
OGH 26.05.2004, 9 Ob 148/03k