( § 1 Abs 2 PHG , § 5 PHG ) „Citybikes“ sind erkennbar nicht für das Schalten während des Bergauffahrens im freien Gelände konstruiert. Es liegt kein Instruktionsfehler vor, wenn der Käufer eines solchen Fahrrads nicht davor gewarnt wird, dass bei einem extremen Schaltvorgang während des Bergauffahrens die Kette abspringen kann.