vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erfolgszusage über Handlungen einer Gemeinde

SCHULDRECHTZRInfo 2004/327 Heft 15 v. 9.9.2004

( § 879 Abs 1 ABGB , § 880a ABGB , § 1077 ABGB ) Ein sachliches Einwirken eines Dritten auf Organe einer Gemeinde („Lobbying“) ist nicht per se rechtswidrig. Eine Erfolgs- bzw Verwendungszusage des Dritten, die ein Verhalten der Gemeinde zum Inhalt hat, kann nur dann wegen Rechtswidrigkeit nichtig sein, wenn der Einsatz rechtswidriger Mittel vereinbart bzw vorausgesetzt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!