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Aufrechnung gegen Rücklagenbeiträge

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/329 Heft 15 v. 9.9.2004

( § 31 WEG 2002 , § 1438 ABGB ) Ein Wohnungseigentümer kann Überzahlungen in den Rücklagenfonds gegen künftige Beitragsforderungen der Eigentümergemeinschaft für die Rücklage aufrechnen; Gleiches gilt für Aufwendungen zur Erhaltung der Liegenschaft, die der Wohnungseigentümer selbst getätigt hat, obwohl sie aus der Rücklage zu bestreiten sind.

OGH 15.06.2004, 5 Ob 135/04w

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