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Vermietung einer Keramikwerkstätte im Rahmen des Heimbetriebs

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/304 Heft 14 v. 26.8.2004

( § 1 Abs 2 Z 1 MRG ) Im Rahmen des Betriebs von bestimmten Heimen geschlossene Mietverträge sind gemäß § 1 Abs 2 Z 1 MRG vom Anwendungsbereich des MRG ausgenommen. Dieser Ausnahmetatbestand umfasst auch Heime, in denen Kinder und Jugendliche im Rahmen von Jugendwohlfahrtsmaßnahmen betreut werden. Nicht nur die Vermietung von Heimplätzen, sondern auch die Vermietung an (Sub-)Unternehmer kann im Rahmen des Heimbetriebs erfolgen.

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