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Zwischenurteil über den Anspruchsgrund und Vorteilsausgleich

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2004/312 Heft 14 v. 26.8.2004

( § 393 Abs 1 ZPO , § 1295 Abs 1 ABGB ) Der Einwand des Vorteilsausgleichs gegen einen Schadenersatzanspruch ist nicht in dem - mit Zwischenurteil abgeschlossenen - Verfahren über den Grund des Anspruchs, sondern erst im Verfahren über dessen Höhe zu behandeln.

OGH 27.05.2004, 6 Ob 54/04s

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