( § 274 ABGB , § 612 ABGB ) Hinsichtlich der Rechte eines ungeborenen Nacherben aus der Nacherbschaft ist der Substitutionskurator als gerichtlich bestellter Vertreter des Ungeborenen aktiv wie passiv klagelegitimiert.
OGH 27.05.2004, 6 Ob 275/03i, 6 Ob 276/03m