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Keine Löschung der Klagsanmerkung nach Rechtfertigung des vorgemerkten Eigentumsrechts

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2004/309 Heft 14 v. 26.8.2004

( § 27 WEG 2002 , § 49 Abs 2 GBG ) Die Rechtfertigung des vorgemerkten Eigentumsrechts hat keine Auswirkungen auf eine zwischen Vormerkung und Rechtfertigung eingetragene Klagsanmerkung zur Ausnützung des Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG 2002 . Die Löschung einer gegen den zuvor einverleibten Miteigentümer eingetragenen Klagsanmerkung bzw einer Anmerkung über die Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens kommt nicht in Betracht.

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