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Ersitzung eines Wegerechts - Besitzwillen

SACHENRECHTZRInfo 2004/278 Heft 13 v. 29.7.2004

( § 1460 ABGB , § 496 Abs 2 ZPO ) Wer einen Weg benützt, um den Eigentümer der Liegenschaft zu besuchen oder mit diesem ein Rechtsgeschäft abzuschließen bzw auszuführen, hat nicht den Willen, ein Wegerecht zu besitzen; die Ersitzung dieses Rechts ist daher mangels Besitzwillens ausgeschlossen.

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