( § 1052 ABGB , § 1096 ABGB , § 14 WGG ) Das Zinsminderungsrecht des § 1096 ABGB verdrängt in seinem Anwendungsbereich das Leistungsverweigerungsrecht des § 1052 ABGB .
( § 1052 ABGB , § 1096 ABGB , § 14 WGG ) Das Zinsminderungsrecht des § 1096 ABGB verdrängt in seinem Anwendungsbereich das Leistungsverweigerungsrecht des § 1052 ABGB .