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Amtshaftung für kreditschädigende Behauptungen eines Volksanwalts

SCHADENERSATZZRInfo 2004/290 Heft 13 v. 29.7.2004

( § 1 AHG , § 9 Abs 5 AHG , § 1330 ABGB , Art 148a B-VG) Die Tätigkeit eines ausgegliederten Privatrechtsträgers fällt - jedenfalls insofern, als sie nicht hoheitlich ist - nicht in die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft.

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