( § 528 Abs 2 Z 3 ZPO , § 530 ZPO ) In einem Wiederaufnahmeverfahren, das sich nur gegen die Kostenentscheidung richtet, ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig.
OGH 18.03.2004, 1 Ob 59/04i
( § 528 Abs 2 Z 3 ZPO , § 530 ZPO ) In einem Wiederaufnahmeverfahren, das sich nur gegen die Kostenentscheidung richtet, ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig.
OGH 18.03.2004, 1 Ob 59/04i