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Urkundliche Angaben als Bescheinigungsmittel

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2004/267 Heft 12 v. 8.7.2004

( § 389 EO ) Urkundliche Angaben von Zeugen und Sachverständigen können im Provisorialverfahren als Bescheinigungsmittel herangezogen werden.

OGH 16.03.2004, 4 Ob 40/04t

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